Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Personentransport
- Preisvereinbarungen und Zusatzkosten
1.1 Preisvereinbarungen gelten nur für die angegebene Strecke und die angegebene Reisedauer. Wenn die tatsächlich zurückgelegte Strecke aus Gründen, die dem Kunden oder den Fahrgästen zuzurechnen sind, die angegebene Route überschreitet oder wenn Sicherheitsanforderungen oder verkehrsbedingte Notwendigkeiten dies erfordern, werden die zusätzlichen Kilometer berechnet. Unabhängig von der Fahrzeugkategorie können Kosten von bis zu maximal 0,90 EUR pro Kilometer anfallen.
- Bestellungen
2.1 Der Kunde muss Bestellungen mindestens 12 Stunden vor Reisebeginn per E-Mail aufgeben. Bei kürzerer Vorlaufzeit wird TAXI 206000 versuchen, den gewünschten Transfer zu arrangieren, kann jedoch den Transfer zur genau gewünschten Zeit nicht garantieren. Bestellungen mit kürzerer Vorlaufzeit müssen berücksichtigen, dass TAXI 206000 in Innsbruck ansässig ist und daher die Reisedauer zum Abholort berücksichtigen muss.
2.2 Die Bestellung muss mindestens folgende Angaben enthalten: Abholort, Abholdatum und -uhrzeit, Zielort, Anzahl der Passagiere und Sonderwünsche.
- Stornierungen
3.1 Im Falle der Stornierung einer zuvor bestellten Fahrt durch den Kunden:
- Es werden keine Stornogebühren erhoben, wenn die Stornierung mindestens 12 Stunden vor Reisebeginn erfolgt.
- Für Stornierungen zwischen 12 Stunden und 6 Stunden vor Abfahrt werden 50 % des Fahrpreises berechnet.
- Für Stornierungen weniger als 6 Stunden vor Abfahrt werden 100 % des Fahrpreises berechnet.
- Bei Nichterscheinen (nach 10 Minuten ab dem vereinbarten Abholdatum und -uhrzeit) werden 100 % des Fahrpreises berechnet.
3.2 Stornierungen müssen per E-Mail erfolgen und die Zeit wird entsprechend dem Eingang der Nachricht berechnet.
3.3 TAXI 206000 haftet nicht für Verzögerungen oder Stornierungen aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie Naturkatastrophen, schweres Wetter oder andere höhere Gewalt.
- Verspätung und Wartezeit
4.1 Am vereinbarten Abholtermin und -uhrzeit ist die Wartezeit bei Verspätungen des Fahrgastes oder des Kunden die ersten 10 Minuten kostenlos. Wenn möglich, wird TAXI 206000 die Wartezeit verlängern und für jede angefangene halbe Stunde 25,00 EUR berechnen.
- Haftung
5.1 TAXI 206000 haftet für die rechtzeitige Bereitstellung der bestellten fahrbereiten Fahrzeuge oder der bestellten Sitzplätze, sofern keine Umstände vorliegen, die trotz aller zumutbaren Maßnahmen von TAXI 206000 nicht abgewendet werden konnten. TAXI 206000 haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die während der Zwischenstopps nicht rechtzeitig zum Fahrzeug zurückkehren, gemäß der vom Fahrer angekündigten Abfahrtszeit. TAXI 206000 haftet auch nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die zurückgelassen werden müssen, weil sie nicht die erforderlichen persönlichen Dokumente (gültiger Reisepass, Visum etc.) für internationale Reisen mit sich führen. Ebenso besteht keine Haftung für die verspätete Ankunft am Zwischenstopp oder am Zielort.
- Anzahl der Passagiere
6.1 Die Fahrzeuge dürfen nur mit der Anzahl der Passagiere besetzt werden, für die sie zugelassen sind.
- Gepäck und persönliche Gegenstände der Fahrgäste
7.1 Jeder Fahrgast darf auf eigenes Risiko Gegenstände mitführen und bei sich behalten, die er leicht in seinem eigenen Sitzbereich verstauen kann, ohne andere Fahrgäste zu belästigen (Handgepäck). Reisegepäck muss verschlossen und so gereinigt sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Beschädigung oder Verringerung geschützt ist und das Fahrzeug nicht beschädigt oder verschmutzt wird. Gefährliches, sperriges, nasses oder anderweitig ungewöhnliches Gepäck kann vom Transport ausgeschlossen werden. Reisegepäck wird nur entsprechend dem verfügbaren Laderaum und der Nutzlast transportiert. Der Fahrgast muss sicherstellen, dass sein Gepäck verladen wird. Wir haften nicht für Gepäck, das nach dem Ausladen aus dem Fahrzeug verschwindet. Ebenso lehnen wir jede Haftung für Gepäck ab, das über Nacht im Fahrzeug verbleibt oder vergessen wird. Für Verlust, Beschädigung oder Verringerung des transportierten Gepäcks während des Transports haftet TAXI 206000 nach den geltenden Vorschriften für den Kraftfahrzeugtransport, insbesondere den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches bezüglich der Rechte und Pflichten eines Frachtführers sowie den Bestimmungen des ABGB. Im Falle einer Haftung leistet TAXI 206000 Entschädigung bis zur nachgewiesenen Schadenshöhe, jedoch nicht mehr als 55,00 EUR pro Fahrgast. Es besteht keine Haftung für unsachgemäß verpacktes, beschädigtes oder ungeöffnetes Gepäck, noch für Geld und Wertsachen.
- Verhalten der Fahrgäste
8.1 Von den Fahrgästen wird ein angemessenes Verhalten erwartet und sie müssen den Anweisungen des Fahrers während der Fahrt folgen. Störendes Verhalten kann zur Beendigung der Fahrt ohne Rückerstattung führen.
- Tiere
9.1 Tiere, die ohne Gefahr oder Unannehmlichkeiten für die Fahrgäste transportiert werden können, dürfen mit Zustimmung von TAXI 206000 (mit vorheriger Benachrichtigung) mitgeführt werden.
- Ruhezeiten der Fahrer
10.1 Fahrer sind verpflichtet, die vorgeschriebenen Ruhezeiten während ihrer Fahrdienste einzuhalten.
- Beschwerden
11.1 Beschwerden bezüglich Mängeln bei der Ausführung des Auftrags müssen schriftlich auf diesem Formular festgehalten werden, um den Verlust von Ansprüchen auf Minderung oder Entschädigung zu vermeiden.
- Zahlungen
12.1 Zahlungen sind gemäß der bei der Buchung getroffenen Vereinbarung zu leisten.
12.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist bei der Buchung eine Anzahlung von 20 % des Fahrpreises zu leisten. Der Restbetrag ist direkt an den Fahrer zu Beginn der gebuchten Fahrt zu zahlen. Zahlungen können in bar oder mit Kreditkarten erfolgen.
- Datenschutz
13.1 TAXI 206000 hält sich an die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) zum Schutz der persönlichen Daten seiner Kunden.
13.2 Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten: Die von den Kunden erhobenen personenbezogenen Daten (z.B. Name, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen) werden ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Transportdienstleistung, zur Bearbeitung von Bestellungen und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verwendet. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht für andere Zwecke verwendet.
13.3 Datensicherheit: TAXI 206000 setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Sicherheit personenbezogener Daten gegen unbefugten Zugriff, Veränderung, Offenlegung oder Zerstörung zu gewährleisten.
13.4 Datenaufbewahrung: Personenbezogene Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es zur Erfüllung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Sobald die Daten nicht mehr benötigt werden, werden sie sicher gelöscht oder anonymisiert.
13.5 Rechte der Kunden: Kunden haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Sie haben auch das Recht auf Datenübertragbarkeit. Anfragen zur Ausübung dieser Rechte sind an den Datenschutzbeauftragten von TAXI 206000 zu richten unter [Kontakt E-Mail/Telefon].
13.6 Weitergabe an Dritte: Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, für die Erbringung der Transportdienstleistung erforderlich (z.B. an Subunternehmer) oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
13.7 Zustimmung: Durch die Nutzung der Dienstleistungen von TAXI 206000 stimmen die Kunden der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
13.8 Beschwerden: Wenn Kunden der Ansicht sind, dass ihre Datenschutzrechte verletzt wurden, haben sie das Recht, eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (Datenschutzbehörde) einzureichen.
- Gerichtsstand
14.1 Als Gerichtsstand wird das zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart.